"Leverkusen muss in den Kreis..." - aus der AG LEV50


Am 1.1.1975 feiert die Stadt Leverkusen in ihrer heutigen Gestalt ihr 50-jähriges Bestehen. Zu diesem Anlass hat sich unter dem Projekttitel "LEV50" eine Arbeitsgruppe im OGV gebildet, die die Ursachen und Wirkungen der Gebietsreform im heutigen Stadtgebiet aufarbeiten und ab September in einer Ausstellung vermitteln will.
Die Gebietsreform in Nordrhein-Westfalen bedeutete die Auflösung des Rhein-Wupper-Kreises und die Eingemeindung der ehemaligen Kreisstadt Opladen nach Leverkusen. Ein Fundstück, das vielleicht auch in der Ausstellung zu sehen sein wird, zeigt, dass im Vorfeld der Entscheidung auch andere Alternativen zur Debatte standen. Eine bestand darin, die seit 1955 kreisfreie Stadt Leverkusen wieder zu einer kreisangehörigen Stadt im Rheinisch-Bergischen-Kreis zurückzustufen. Zu dem Kreis sollten neben Leverkusen auch Opladen, Leichlingen, Burscheid, Wermelskirchen, Kürten, Overath und Bergisch Gladbach gehören. Am 25. und 27. September sollte diese im ursprünglichen Entwurf des Köln-Gesetzes vorgesehene Regelung bei der zweiten und dritten Lesung im NRW-Landtag beschlossen werden. Jedoch bekam ein Änderungsantrag, der die Eingemeindung Opladens und Bergisch Neukirchens in die kreisfreie Stadt Leverkusen vorsah, eine Mehrheit.
Der Werbeflyer befindet sich in einer Akte mit Presseausschnitten zur Gebietsreform, die die 1977 aufgelöste IHK Solingen angelegt hat. Der Bestand der IHK Solingen wird im Rheinisch-Westfälischen Wirtschaftsarchiv verwahrt (Signatur der Akte: RWWA 144-300-1).
Falls auch Sie Exponate zur Gebietsreform 1975 besitzen und für die Ausstellung zur Verfügung stellen möchten, oder wenn Sie Anregungen zum Projekt "LEV50" haben oder in der Projektgruppe mitarbeiten möchten, melden Sie sich gerne unter der E-Mail-Adresse: lev50(at)ogv-leverkusen.de. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!