Bürgerantrag zur Ratsvorlage 2023/2400 „Neuordnung der Kultur der Stadt Leverkusen - Reintegration der KulturStadtLev (KSL) in die Kernverwaltung" vom 11.08.2023

Auf der Basis seines nachhaltigen Interesses an einer Neuordnung der stadtgeschichtlichen Arbeit hat der OGV nicht ohne Verwunderung von der Ratsvorlage 2023/2400 „Neuordnung der Kultur der Stadt Leverkusen - Reintegration der KulturStadtLev (KSL) in die Kernverwaltung" vom 11.08.2023 für die Ratssitzung am 21.08.2023 Kenntnis genommen und einen Bürgerantrag initiiert.

Der Opladener Geschichtsverein von 1979 e.V. Leverkusen (OGV) war von Beginn an ein vehementer Initiator in Bezug auf die Beförderung der Einrichtung eines „Instituts für Stadtkultur und Stadtgeschichte" und maßgeblicher Akteur bei der Konzeption eines solchen. In Abstimmung mit den politischen Parteien und Fraktionen hat diese Konzeption allmählich Gestalt angenommen und wurde zur Grundlage eines Ratsbeschlusses, der von einer interfraktionellen Initiative getragen wurde.

Auf der Basis dieses nachhaltigen Interesses an einer Neuordnung der stadtgeschichtlichen Arbeit hat der OGV nicht ohne Verwunderung von der Ratsvorlage 2023/2400 „Neuordnung der Kultur der Stadt Leverkusen - Reintegration der KulturStadtLev (KSL) in die Kernverwaltung" vom 11.08.2023 für die Ratssitzung am 21.08.2023 Kenntnis genommen, in der ein „Institut für Stadtkultur und Stadtgeschichte" als eine Stabsstelle aufscheint, die dem neu zu schaffenden Fachbereich 18 „Kultur und Stadtmarketing" zu- resp. untergeordnet sein soll.

Der Rat der Stadt Leverkusen hatte am 04.04.2022 auf Basis der Beschluss-Vorlage 2022/1448 vom 25.03.2022 (auf Basis eines fraktionsübergreifenden Antrags vom 24.03.2022) die Einrichtung einer Kommission „Stadtkultur" mit dem Ziel der Konzeptentwicklung eines „Institut für Stadtkultur und Stadtgeschichte Leverkusen" beschlossen und mit der Ausarbeitung eines Konzepts für ein solches betraut. Auf Basis der Beschluss-Vorlage 2023/2004 vom 03.02.2023 wurde mit Beschluss des Rates vom 13.02.2023 die Kommission personell berufen und mit der Erarbeitung der Konzeption bis Herbst 2023 beauftragt. Diese Aufgabe hat die Kommission bisher noch nicht abgeschlossen.

Das nächste Treffen der Kommission wird am 22.08.2023 stattfinden, einen Tag nach der auf den 21.08.2023 terminierten Ratssitzung, in der die o.g. Ratsvorlage zur Beschlussfassung ansteht. Deshalb gilt es, um eine vorschnelle, später nur schwer zu revidierende Beschlusslage zu verhindern, mit Nachdruck darauf hinzuweisen, dass die in der Ratsvorlage vorgesehene Zuordnung zum einen die Arbeit der Kommission inhaltlich festlegen und zum anderen deren Möglichkeiten begrenzen würde, innovative Wege der Zusammenarbeit haupt- und ehrenamtlicher Kooperation im Bereich von Stadtkultur und Stadtgeschichte zu entwerfen, wie es eine der vorrangigen Intentionen für die Initiative zur Einrichtung eines solchen Instituts gewesen ist. Bei genauer Betrachtung würde der Ratsbeschluss - würde er am 21.08.2023 in der vorliegenden Form beschlossen - die Arbeit der Kommission obsolet machen.

Da die Etablierung eines unabhängigen „Instituts für Stadtkultur und Stadtgeschichte", welches sich von ähnlichen Institutionen in anderen Städten abhebt, als eine Grundfeste für die Zusammenarbeit von Stadtverwaltung und zivilgesellschaftlichen Initiativen (etwa in den Geschichtsvereinen) zu betrachten ist, kann ein innovatives Potenzial freigesetzt werden, welches und die vielfältigen Möglichkeiten und Ressourcen der Stadtgesellschaft kreativ nutzt.

Sehr verwundert sind wir über die Ausführung in der Verwaltungsvorlage: „Institut für Stadtkultur und Stadtgeschichte [heute: Stadtarchiv] “. Bei dem noch zu gründenden Institut handelt es sich nicht um eine Erweiterung von originären und rechtlich fest definierten Aufgaben eines Stadtarchives, sondern um eine sehr viel weitreichendere Neugründung einer Institution, die sich der historisch-politischen Bildung, einem stadtgeschichtlichen Museum und der geschichtlichen Forschung sowie der historischen Dokumentation/Überlieferung widmen soll. Dabei sollen auch in besonderer Weise die Städtepartnerschaften mit einbezogen werden. Das Institut soll das vielfältige kulturelle Engagement der Leverkusener Stadtgesellschaft in kooperativer Weise mit den Interessen und Dienstleistungen der Stadtverwaltung verbinden, um Synergieeffekte zu erzeugen, die der historisch-politischen Bildung und Kulturarbeit im weitesten Sinne von Nutzen sein können.

Die Notwendigkeit eines zeitnahen Beschlusses zur verwaltungsinternen Neuordnung im Bereich der Kultur kann der OGV vor dem Hintergrund der Auflösung der KulturStadtLev sehr gut nachvollziehen. Um jedoch den Auftrag der Kommission nicht ad absurdum zu führen und die Ergebnisse der Arbeit durch eine „vorschnelle" Zuordnung in einen Fachbereich zu präjudizieren, schlägt der OGV vor, bezüglich der Zuordnung eines „Instituts für Stadtkultur und Stadtgeschichte" analog zur Organisation im Dezernat IV zu verfahren, wo vergleichbare Institute (VHS, Musikschule, …) unmittelbar dem Dezernenten zugeordnet werden sollen, das heißt, das zu gründende „Institut für Stadtkultur und Stadtgeschichte" nicht als Stabsstelle einem neu zu schaffenden FB 18 und damit dem Stadtmarketing zu unterstellen, sondern unmittelbar dem Oberbürgermeister als Leiter des Dezernates I zuzuordnen.

Inwiefern ein nach den Plänen der einberufenen und sich derzeit im Arbeitsprozess befindenden Kommission eingerichtetes „Institut für Stadtkultur und Stadtgeschichte" tatsächlich die Effizienz der stadtkulturellen und stadtgeschichtlichen Arbeit in Leverkusen wird steigern können, sollte - ebenso wie in der Beschlussvorlage für den 21.08.2023 für das Dezernat IV vorgesehen - durch eine „formative Evaluation" überprüft werden, die den Prozess - möglichst von der Formierung eines Instituts an - begleitet und in festgelegten Abständen Zwischenresultate vorlegt, um Fehlentwicklungen entgegensteuern und positive Entwicklungen verstärken zu können.